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| Die Adoption |
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Die Adoption ist ein rechtlicher Prozess der zum Ziel den Schutz jener Kinder hat die in Verwahrlosung leben.
EDie Adoption gibt den Kinder, die durch unterschiedliche Umstände nicht mit ihren biologischen Eltern leben können, die Möglichkeit in einer Familie aufgenommen zu werden.
Durch die Adoption wird das adoptierte Kind zur Tochter oder Sohn und die Adoptierenden zu Eltern mit allen Rechten und Pflichten.
Die Adoption ist eine Rechtshandlung, freiwilling und unwiderruflich und wenn diese “nicht glücklich verläuft”, einfach nicht rückgängig gemacht werden kann. Die aufgabe des adoptierten Kindes, wie die Aufgabe der biologischen Kinder, ist eine Straftat.
Die Adoption ist ein Akt der nach reiflicher Überlegung getroffen wird und den aufrichtigen und verantwortungsvolle Wunsch zur Vaterschaft zum Ausdruck bringt.
Kolumbien, wie alle anderen lateinamerikanischen Länder, weisen eine schwierige politische und soziale Situation auf, dennoch steht ihr Image einer rechtliche Unsicherheit dispropotional der Realität gegenüber. Der Adoptionsprozess vollzieht sich in einen ernsthaften, transparenten und strikt rechtlichen Rahmen ab, der das Wohl der Kinder ausschliesslich zum Ziel hat. |
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| Anforderungen für die Annahme |
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Mindestalter von 25 Jahren, im Falle der Adoption durch Paare, genügt es, wenn ein Teil dieses Alter bereits erreicht hat, grundsätzlich müssen ein Altersunterschied zwischen den Adoptierenden und dem Adoptierten von 15 Jahren bestehen.
Ordentlicher Wohnsitz in Spanien.
Eigenungsbestätigung zur Adoption gemäss dem durchgeführten Adoptionsverfahren.
Den Antrag können stellen:
- Einzelerziehende.
- Die Eltern gemeinsam.
- Oder gemeinsam Paare, die eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft von mindestens 2 Jahren nachweisen können. Diese Frist wir berechnet ab dem Zeitpunkt der Scheidung, falls einer der Paare vorher verheiratet gewesen sein sollte.
Weitere Erwägungen:
- Die Familie hat 60 Tage gerechnet vom Zeitpunkt der Auswahldes Kindes an Zeit, um nach Kolumbien zu reisen.
- Der Aufenthalt in Kolumbien muss eine Dauer von mindesten 10 Tagen und maximal 30 Tage umfassen um das Kind abzuholen.
Die Intervalle sind die Folgenden:
- Antragssteller zwischen 25 – 38 Jahren: Kinder von 0 bis 35 Monaten.
- Antraggsteller zwischen 39 – 41 Jahren: Kinder zwischen 36 bis 59 Monaten.
- Antragsteller zwischen 42 - 44 Jahren: Kinder zwischen 60 bis 83 Monaten.
- Antragssteller über 45 Jahren: Kinder über 7 Jahre.
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| Der Balms-Stiftung für Kindheit Dienste |
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1. Beratung der interessierten oder antragsstellenden Familien über.
- Annahme im allgemeinen.
- Internationale Adoption.
2. Handhabung und Vorgangsweise.
- a. Einhaltung und Ausarbeitung des Berichtes und der Dokumente genannt im Spezialverfahren der ECAI.
- Einleitung des Verfahrens und Durchführung aller Handlungen die den Prozess und die Durchführung der Bewertung des Antrages durch das Instiutu für familienwohlfahrt in Kolumbien vorschreibt.
- Weiterführung des Aktes.
- Periodischer Kontakt mit den Familien und Information über den Stand des Verfahrens.
3. Ausbildung
- Information und Unterstützung vor und nach der Adoptionsphase.
4. Bekanntgae der Auswahl und Hilfe bei der Vorbereitung der Reise.
- Bekanntgabe der Auswahl des Buben oder Mädchens für eine Familie
- Vorbereitung der Reise, der Dockumente und Unterbringung während der Reise nach Kolumbien.
5. Betreuung im Lande des Minderjährigen.
- Begleitung der Adoptionsfamilie durch das Adoptionsteam der Fundación in Kolumbien um eine bessere Betreuung der Adoptionsfamilie bei ihrer Ankunft zu ermöglichen.
- Begleitung während der rechtlichen Phase vor Gericht zur Adoptionsbegründung.
6. Begeleitung und Eingliederung in die neue Familie.
- Unterstützung und beratung der Familie während des Adoptionsprozesses bis Ankunft des Kindes in Spanien.
- Beratung der neuen Familie in allen möglichen Problemen die während der Eingliederung und gewöhnungs`hase vorkommen, jedoch nur über Wunsch der Familie.
- Verfolgung der Eingewöhnung und Eingliederunsphase.
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| Kosten |
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Die Gesamtkosten des Adoptionsverfahrens (Bezahlung der Behörden und Kostenersatz) betragen 4463 €, die sich wie folgt zusammensetzten:
A) Fixkosten Spanien:
- Information, Beratung, Bearbeitung, Ausbildung, Begleitung und Eingliederung des Kindes in die Familie. |
1995 € |
B) Fixkosten Kolumbien
- Honorar Vertretung, Anwalt, behördliche Kosten und Legalisierungen. |
1493 € |
C) Weitere Kosten:
In Spanien:
Versandkosten: nationale und internationale Versendungskosten, Post, Legalisierung des Aktes, sowie allfällige weitere Kosten. |
645 € |
In Kolumbien:
Kopien der Adoptionsbeschlöusse, Pass des Minderjährigen, zivilregister, Kosten des Spanischen Konsulates. |
330 € |
| INSGESAMT |
4463 € |
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| Die Rechtsgrundlagen |
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Internationale Gesetzgebung
- Übereinkommen über die Rechte der Kinder, erlassen von den Vereinten Nationen am 20 November 1989.
- Haager Konvention über den Schutz des Kindes und der Zusammenarbeit in angelegenheiten der Internationale Adoption, 29 May 1993. Ratifiziert in Spanien November 1995.
National Gesetzgebung
- Bundesgesetz 21/1987 vom 11 november, aufgrund diesem bestimmte Paragraphen des Zivigestezes und der Zivilprozessordnung in Angelegenheiten der Adoption geändert worden sind.
- Bundesgesetz 1/1996 vom 15 Jänner, über den rechtlichen Schutz des Kindes, Teiländerung des Zivilgestezbuches und der Zivilprozessordnung.
- Gesetz 54/2007 vom 28 Dezember über die Internationale Adoption.
Autonome Gesetzgebun
- Gesetz 3/1997, vom 9 Juni, Familiengesetz Galizien, über die Kindheit und Erwachsenheit, Gesetzesänderung 9/2003 vom 23 Dezember über Steuerliche und Fiskalische Massnahmen.
- Dekret 42/2000 vom 7 Jänner, Abänderung der Gesetzregelungen im Bereich Familie, Kindheit und erwachenehit, im Dekret 406/2003 vom 29 Octuber.
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